Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Grundannahme der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist, dass das Denken, Handeln und Fühlen bis hin zu körperlicher Gesundheit kaum durch den Willen, sondern überwiegend unbewussten Einflüssen unterliegen.
Konflikte entstehen im Leben eines jeden Menschen und bestimmen dann das spätere Leben. Diese Konflikte entstehen von Geburt an über die gesamte Kindheit und Jugend. Alle kennen den Wunsch nach Nähe aber auch den Wunsch sich abzugrenzen. So steht beispielsweise der Wunsch unabhängig und selbstständig zu sein mit dem Wunsch nach Bindung und Versorgung in Konflikt. Wenn ein Konflikt nicht gelöst werden kann, z. B. weil er gleichzeitig mit einer schmerzhaften Trennung von einer wichtigen Bezugsperson auftritt, wird er – gewissermaßen zum Schutz des Betroffenen – verdrängt, d. h. ins Unbewusste verschoben. Von dort beeinflusst er aber weiterhin unser Handeln und vor allem unsere Gefühle und damit vor allem die Art und Weise, wie wir uns in Beziehungen zu unseren Mitmenschen verhalten. In einer späteren Lebensphase, z. B. in Zusammenhang mit der Trennung von einem Partner, können diese von dem unbewussten Konflikt bestimmten Gefühle und Verhalten dann stark belastend und auffällig für uns selber und für unsere Mitmenschen werden und sogar körperliche Erkrankungen mit verursachen. Dann sprechen wir von seelischen und körperlichen Symptomen, und wenn diese sich verfestigen, von psychischer bzw. psychosomatischer Krankheit.
Eine weitere Ursache für psychische Erkrankungen sieht die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in ungünstigen Lebensbedingungen in den ersten Lebensjahren wie z.B. schwerer Vernachlässigung, Gewalterfahrungen oder emotionaler Kälte. Unter solchen Lebensbedingungen können Menschen bestimmte Fähigkeiten, die für die Auseinandersetzung mit der Umwelt und für befriedigende Beziehungen notwendig sind, nicht oder nur eingeschränkt ausbilden. Hierzu zählen z. B. Fähigkeiten, sich ein Bild von sich selbst und von anderen Menschen mit all ihren positiven und negativen Eigenschaften zu machen, stabile Beziehungen zu anderen zu leben, wozu vor allem die Fähigkeit gehört, sich in andere hinein zu versetzen, ferner die Fähigkeit, sein eigenes Verhalten zu steuern und mit anderen auch emotional zu kommunizieren. Je nach dem, wie stark diese Fähigkeiten beeinträchtigt sind, sprechen wir von einer leichten bis schweren psychischen Erkrankung.
Diese unbewussten Konflikte und beeinträchtigten Fähigkeiten bestimmen natürlich auch die Beziehung zu Ihrem Psychotherapeuten. In einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie hilft Ihnen der Psychotherapeut jedoch, die unbewussten Hintergründe und Auslöser Ihrer Beschwerden herauszufinden. Zugleich unterstützt er Sie dabei, die oben genannten beeinträchtigten Fähigkeiten zu verbessern, und Ihnen auf diese Weise eine gesündere und weniger belastende Lebensgestaltung zu ermöglichen. Das hierzu notwendige hohe Maß von Offenheit und Vertrauen seitens des Patienten wird durch die unterstützende, gelegentlich aber auch konfrontierende Gesprächsführung des Psychotherapeuten ermöglicht. Diese gemeinsame Arbeit in einer therapeutischen Beziehung benötigt Zeit und kann immer wieder auch schwierig und anstrengend sein.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in Einzelgesprächen, in der Regel 50 Minuten 1 mal pro Woche Eine Therapie kann zwischen 3 Monaten und 2 Jahren dauern.
Quelle: Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.V.
Tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie
Charakteristisch für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist das psychodynamische Verständnis der Entstehung, Aufrechterhaltung und Behandlung psychischen Leidens. Die Idee dabei ist, dass Erfahrungen, die ab der frühen Kindheit gemacht werden, dazu beitragen, wie jemand sich selbst und andere Menschen erlebt und mit sich und den Anderen umgeht. Unsere Erfahrungen in der Kindheit schaffen Muster, nach denen auch der Umgang mit sich selbst und mit anderen Menschen im Erwachsenenalter funktioniert. Verzerrte Wahrnehmung und für den Erwachsenen unangemessene Muster bereiten im Erwachsenenalter dann Probleme, Leid und/oder körperliche Beschwerden, ohne dass der Betroffene diese Verzerrungen und die Unangemessenheit dieser Muster geplant einsetzt oder bewusst wahrnimmt.
Im Rahmen eines tiefenpsychologisch fundierten Vorgehens wird davon ausgegangen, dass die problematischen Beziehungsmuster in Form von tiefsitzenden Ängsten, Wünschen oder Konflikten auch in der Beziehung zum Therapeuten auftauchen. In der gemeinsamen Arbeit können diese Muster verarbeitet werden. Dies ist eine Voraussetzung dafür, weniger in automatisch ablaufende leidvolle Muster verstrickt zu werden, sondern sie im therapeutischen Prozess vor dem Hintergrund der eigenen Lebensgeschichte verstehbar werden zu lassen. Die verlässliche Hilfestellung des Therapeuten unterstützt hierbei ganz wesentlich. So wird es möglich, sich von belastendem Erleben und Verhalten zu befreien und derartige Muster durch andere, dem eigenen Wohlbefinden zuträglichere Muster zu ergänzen oder zu ersetzen. Das Ziel des therapeutischen Prozesses sind dabei wachsende Autonomie und Eigenverantwortlichkeit sowie eine Verringerung der psychischen und psychosomatischen Beschwerden.
Vor der Einleitung einer Psychotherapie wird eine Sprechstunde durchgeführt. Neben dem ersten Kennenlernen dient diese Sprechstunde zur ersten Abklärung, welches Problem behandelt werden soll, welche Diagnose steht im Vordergrund und welches Verfahren, Einzeltherapie tiefenpsychologisch fundiert, analytisch oder Gruppentherapie infrage kommt.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist vor dem Beginn jeder Therapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist zunächst eine probatorische Phase vorgesehen. Sie umfasst 2 bis 4 Einzelsitzungen und die Erhebung einer ausführlichen biographischen Anamnese.Die probatorische Phase dient der tieferen diagnostischen Einschätzung und der Klärung des Behandlungsauftrages. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam mit dem Patienten eine Entscheidung über den voraussichtlichen Behandlungsumfang (Langzeit- bzw. Kurzzeittherapie, Einzel- oder Gruppentherapie) getroffen.
Bei einer Kurzzeittherapie werden 12 bis 24 Sitzungen Einzeltherapie beantragt. Später wird dann entschieden ob eine Langzeittherapie erforderlich ist. Hier wird ein anonymes Gutachterverfahren eingeleitet. Der Gutachter entscheidet letztlich ob eine in Langzeittherapie umgewandelt werden kann. Wenn innerhalb der letzten zwei Jahren eine Therapie durchgeführt wurde wird nach der probatorischen Phase sofort eine Langzeittherapie im Gutachterverfahren beantragt.
Bei einer Langzeittherapie werden im Gutachterverfahren zunächst 60 Sitzungen Einzeltherapie beantragt. Sollte sich eine Fortführung als notwendig erweisen, kann der Behandlungsumfang auf auf 100 Stunden erweitert werden.
Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich das Antragsprozedere und der erstattungsfähige Behandlungsanspruch nach den jeweiligen Bedingungen der individuellen Versicherungsverträge.
Die Formalitäten für die Beantragung und Fortführung werden von mir durchgeführt.